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Forum www.religion-und-spiritualitaet.de    Religion und Spiritualität    Ökumene  ›  Ökumene aus Versehen Moderatoren: Weber
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Ökumene aus Versehen  Dieses Thema wurde bisher 13.514 mal gelesen. Thema ausdrucken Thema ausdrucken
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Weber
08 Oktober 2005, 21:49 Einem Moderator melden Einem Moderator melden
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Beiträge: 210
Als das Fernsehen bei den Trauerfeierlichkeiten zum Begräbnis Papst Johannes Pauls II. aller Welt zeigte, wie der Protestant Frère Roger Schutz von der Brudergemeinschaft von Taizé aus der Hand Kardinal Ratzingers die hl. Kommunion empfing, wurde das allgemein als ein Zeichen aufbrechender Ökumene gewertet. Ich habe damals eine Anfrage an die Deutsche Bischofskonferenz gerichtet, welche Auswirkungen dieser Vorgang auf die Suspension von Prof. Hasenhüttel habe. Dieser hatte auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin bei einer Messfeier evangelische Christen zum Empfang der Eucharistie eingeladen und war deshalb suspendiert worden. Erst jetzt am 4. Okt. 2005 erhalte ich vom Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Hans Langendörfer SJ eine Antwort. Es ist zwar keine Antwort auf meine Frage, es ist vielmehr eine Stellungnahme der Glaubenskongregation zum Fall Schutz. Hier der Text:

„Im Anschluss an verschiedene Bitten um eine Klarstellung bezüglich des Kommunionempfangs von Frère Roger Schutz, von der Gemeinschaft von Taizé, beim Requiem von Johannes Paul II. kann ich nach Einholung der erforderlichen Informationen Folgendes mitteilen: Frère Roger Schutz hatte eine Karte erhalten, mit der er einen besonderen Platz  im Sektor „San Paolo“ einnehmen konnte. Die Persönlichkeiten mit einer solchen Karte befanden sich unmittelbar hinter jenen katholischen Gläubigen, die ausgewählt waren, um die hl. Kommunion aus der Hand des Hauptzelebranten zu empfangen. Aufgrund seiner gesundheitlichen Begrenzungen wurde Frère Roger auf einem Rollstuhl erst knapp vor Messbeginn auf den Petersplatz gebracht, als alle Plätze im Sektor „San Paolo“ bereits besetzt waren. Um ihm einen angemessenen Platz zu geben, brachte man ihn deshalb in die Nähe des Sektors „Kommunion“. Dort blieb er während der ganzen Feier. Als der Augenblick der Kommunion nahte, meinte ein für den Ablauf der Feier zuständiger Mitarbeiter versehentlich, dass auch Frère Roger zur Gruppe derer gehöre, die man für den Kommunionempfang ausgewählt hatte, und brachte ihn auf seinem Rollstuhl zum Hauptzelebranten.“

Damit ist klargestellt: es handelt sich um Ökumene aus Versehen. Schuld ist ein namenloser Mitarbeiter, Ratzinger gewissermaßen das Opfer. Düstere Aussichten für die Ökumene unter Benedikt XVI.!
geloggt Offline
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Berto_Dohmen
04 Februar 2006, 14:06 Einem Moderator melden Einem Moderator melden
0 - 25 Beiträge
Beiträge: 1
„Legalistisches Eucharistieverständnis“?

Dieser Text ist eine Antwort zu „Ökumene aus Versehen“.

Als ich den Artikel „Ökumene aus Versehen“ und hier vor allem die Antwort des Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz Dr. Hans Langendörfer SJ gelesen hatte, war ich zunächst zornig und enttäuscht.
Doch dann habe ich versucht, das Geschehen um Roger Schutz auf dem Petersplatz und die Argumentationen seitens der Amtskirche neu zu durchdenken.

Ein Argument der Amtskirche bezüglich des Kommunionempfangs von Roger Schutz lautet: Roger Schutz hat das Eucharistieverständnis der katholischen Kirche geteilt und deshalb die Kommunion wie jeder katholische Christ empfangen dürfen. So sagt jedenfalls Joaquin Navarro-Valls, der Pressesprecher des Vatikans.
Wenn das so war, dann hätte Roger Schutz aber gewusst, dass durch das katholische Eucharistieverständnis nur einem „katholischen Christen“ das Recht zugesprochen wird die Kommunion zu empfangen.
Aus dieser Sicht hätte Roger Schutz sich aber erst gar nicht  bemühen dürfen die Kommunion gereicht zu bekommen. Er war ja nachweislich kein Katholik.
Also, ein Widerspruch in der Argumentation.

Aber auch der Versuch des Sekretärs der Bischofskonferenz Dr. Hans Langendörfer, die Schuld einem unbekannten, subalternen Gehilfen zu zuschieben ist meiner Meinung nach nicht schlüssig und unwürdig.

Kardinal Ratzinger war mit Roger Schutz sehr gut befreundet  und hat deshalb seinen Freund bestimmt erkannt. In dieser unvorhersehbaren Situation konnte er nicht anders handeln, als ihm die Kommunion zu reichen.
Somit hätte es zu einer Entlassung von Prof. Hasenhüttl erst gar nicht kommen dürfen. Jede Teilnahme eines Nichtkatholiken an der Kommunion muss dann auch so gesehen werden, wie bei Roger Schutz.

Im übrigen bin ich fest überzeugt, dass viele tausend Nichtkatholiken in dem gleichen Gottesdienst auf dem Petersplatz die Kommunion empfangen haben, wie es in vielen Pfarreien in der ganzen Welt geschieht. Gott sei Dank muss kein Taufschein als Legitimation zum Empfang der Kommunion vorgezeigt werden.
Außerdem ist noch immer Jesus Christus selber als Haupt der Kirche der Einladende und
nicht ein Kardinal oder irgendein Priester, denn sie sind nur Stellvertreter. Es ist kein Tisch für Protestant oder Katholiken, sondern der Tisch des Herrn.  

Eine Rücknahmen der unehrenhaften Entlassung von Prof. Hasenhüttl und eine förmliche Entschuldigung seitens der Amtskirche sind somit unbedingt erforderlich und längst überfällig.
Doch der selbstherrliche Bischof von Trier geht gar soweit einem verdienten Theologen
Die Lehrerlaubnis zu entziehen.
Was würde Jesus eigentlich zu diesem Theater sagen?:


Mt.11,28  Kommt zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid: ich will euch erquicken.

Berto Dohmen
geloggt Offline
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